Dr.med.vet. Dorothee Krings
In Notfällen außerhalb der Sprechzeiten sprechen Sie bitte Ihr Anliegen mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer aufs Band
(02429 901117)
. Ich rufe Sie dann umgehend zurück. Sie können auch versuchen, mich unter meiner Handy-Nummer (0177 7901117)
zu erreichen, wenn ich unterwegs bin.
Den aktuellen Wochenend-Notdienst entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Z.B unter folgender Internetseite
http://www.s-a-m-t.de/tieraerztlicher-notdienst-im-kreis-dueren/index.php
Weiterhin finden sie den Notdienst des jeweiligen Wochenendes donnerstags in der Dürener Woche oder sonntags im Super-Sonntag .
oder über die
zentrale Notrufnummer: 02423-908541Sie können auch versuchen, mir auf den Anrufbeantworter eine Nachricht mit Angabe des Namens, Ihres Anliegens und der Telefonnummer zu hinterlassen. Ich rufe Sie dann sobald wie möglich zurück.
Für samstags operierte Patienten bin ich selbstverständlich auch das das ganze darauf folgende Wochenende erreichbar.
Bitte schauen Sie auch unter Aktuelles wo wichtige Änderungen und Informationen genannt werden.
Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt.
Was ändert sich für Sie? Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist: - Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden. - Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst? Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: - täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), - von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie - von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.
Samstags biete ich eine reguläre Terminsprechstunde an, die meistens für Operationen in Anspruch genommen wird . Hier fällt keine Notdienstgebühr an. Für Notfälle ohne Termin wird jedoch die Notdienstgebühr fällig.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung? Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“) Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)